Rechtsprechung
BVerwG, 24.06.1968 - VI B 8.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Zeiten einer "vorgeschriebenen Ausbildung" nur bei Laufbahnbewerbern oder auch bei anderen Bewerbern - Kriterium für die Annahme einer "vorgeschriebenen" Ausbildung - Verbesserung des Besoldungsdienstalters
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1967 - I A 1668/66
- BVerwG, 24.06.1968 - VI B 8.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67
Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 8.68
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die gesetzliche Regelung auf schriftlich niedergelegte Ausbildungserfordernisse abstellt; das Gericht hat hierbei die Möglichkeit offengelassen, daß anstelle von Rechtsvorschriften auch die Niederlegung in Verwaltungsvorschriften genügen kann, "weil auch eine solche Niederlegung die Feststellung hinreichend sicherstellt, daß für die Berufung in das Amt die 'vorgeschriebene' Ausbildung grundsätzlich gefordert wurde" (BVerwGE 27, 159 [162]).